dass immer mehr verlorene Menschen, wie ein Brillant,
GEFUNDEN, GESCHLIFFEN und GESETZT werden,
damit wir die Herrlichkeit Gottes sichtbar machen und erleben.
Dazu heißt es auf der Internetseite der EGfD vom Direktor Klaus Schmidt:
“Radevormwald, 23. Oktober 2019
Mit dem heutigen Tag ist die „Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelische Gesellschaft für Deutschland mit Sitz in Radevormwald“ in Kraft getreten. Die Verleihung erfolgte durch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen aufgrund des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014. Sie wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW), Ausgabe 2019 Nr. 23 vom 22.10.2019, veröffentlicht.
Die Evangelische Gesellschaft für Deutschland (kurz: EGfD) besteht seit 1848. Heute gehören zur EGfD mehr als 60 Gemeinden mit ca. 7500 Mitgliedern und regelmäßigen Besuchern.
Der EGfD wurde schon vor über 130 Jahren (1882) „aufgrund allerhöchsten Erlasses“ durch Kaiser Wilhelm I. die Rechte einer „juristischen Person“ verliehen. Diese altrechtliche Anerkennung als „Körperschaft altpreußischen Landrechts“ war für uns als Gemeindeverband sehr wichtig, denn sie gab uns Rechtssicherheit und bot uns weitaus mehr Möglichkeiten und Handlungsspielraum als einem eingetragenen Verein. Heute ist diese Rechtsform jedoch kaum noch bekannt, so dass in der EGfD der Wunsch aufkam, den Status einer modernen „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ anzustreben, wie ihn beispielsweise die großen Kirchen und Freikirchen haben. Im Dezember 2017 wurde von der EGfD-Leitung nach intensiven Vorarbeiten bei der Landesregierung von NRW in Düsseldorf ein Antrag auf Verleihung der Körperschaftsrechte gestellt.
Die mit dem heutigen Tag erfolgte Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist für uns als EGfD ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur verfassungsmäßigen Gleichbehandlung mit anderen Kirchen, Freikirchen und Religionsgemeinschaften.
Im Leitbild der EGfD (Leitbild 2020, Absatz 12) heißt es, dass wir als einzelne Christen, als Gemeinden vor Ort und als Verband unser Christsein „gesellschaftsrelevant“ leben möchten. Diese Absichtserklärung mit Leben zu füllen ist unser Bestreben seit vielen Jahrzehnten. Die jetzt erfolgte Anerkennung als KdöR gibt uns dabei noch mehr Möglichkeiten, denn sie schafft uns für unsere innere Organisation und unser gesellschaftliches Engagement bessere rechtliche und organisatorische Voraussetzungen. Schon allein deshalb ist die Erlangung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für uns ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der voll und ganz zu unseren inhaltlichen Überzeugungen passt.
Natürlich freuen wir uns auch darüber, dass mit der Verleihung der Körperschaftsrechte auch ein ganzes „Privilegien-Bündel“ verbunden ist. Wir wollen es bewusst gemäß dem Auftrag von Jesus Christus nutzen, „Licht der Welt“ zu sein, und „eine Stadt auf dem Berg“, die nicht verborgen bleiben kann und will (Matthäus 5,14).
Wir sehen eine Verantwortung in unserer Gesellschaft, in der die Werte und Normen der Bibel mehr und mehr an Bedeutung verlieren und wollen diese Verantwortung gern wahrnehmen. Der neue Rechtsstatus gibt uns mehr Möglichkeiten, unsere Stimme in guter, konstruktiver Weise zu erheben – als Gemeindeverband und auch als Gemeinden vor Ort.”